Schüler sein

Erlebt

Hier bin ich ein Niemand, keiner kennt mich. Ich bin ein einfacher Schüler, nicht mehr und nicht weniger. Als Vorgesetzter in einem Unternehmen ist man sich gewohnt zu definieren und zu entscheiden. Hier zählt dies alles nichts. Du musst lernen, dich einzuordnen und wie alle anderen auch an die Tafel zu stehen und sich zu blamieren, wenn man Dinge nicht weiss. Es ist neu, nicht zu den Wissensträgern zu gehören, sondern zu den Unwissenden. Schüler zu sein und nicht Lehrer. Ist eine neue Erfahrung, aber eine gute. Ich geniesse diese neue Rolle sehr und sie macht mir keine Mühe. Die neue Perspektive zeigt mir, dass jeder Mensch, sobald er sein eigenes Umfeld verlässt, zum Anfänger mutiert. Sei dies inhaltlich, hierarchisch oder in Bezug auf seine Beziehungen. Bin erstaunt, wie schnell sich die eigene Selbstsicherheit verabschiedet und man sich neu positionieren und beweisen muss. Für mich ist es ein Dürfen, bin dankbar für die Chance, eine neue Welt betreten zu dürfen.

Gelernt

Nichtärztliches Fachpersonal im deutschen Rettungsdienst bewegt sich in einer schon fast chronisch legalen Grauzone. Es trägt viel Verantwortung, die Kompetenzen sind aber beschränkt. So darf ein Notfallsanitäter eigentlich keine Heilmittel verabreichen. Dies verbietet ihm das Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetz. Andererseits gibt es gemäss Strafgesetzbuch den sogenannten "Rechtfertigenden Notstand", welcher ihm nun erlaubt, sich darauf zu berufen, wenn wirklich Not am Patienten ist. Nur, wann handelt es sich um eine wirkliche Not? Ein Patient, welcher ein Schmerzmittel benötigt, muss noch lange nicht vital bedroht sein. Und schon bewegt sich das nichtärztliche Rettungspersonal in einer rechtlichen Grauzone und muss sein Handeln präzise abwägen. Auch ist das Legen eines intravenösen Zugangs (Infusion) streng genommen eine Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches. Auch wenn es um die Schweigepflicht geht, gelangt der Rettungssanitäter sehr schnell in eine heikle legale Situation. Alleine schon die Information eines Familienangehörigen über den Zustand des Patienten, ohne seine Einwilligung, ist an die Schweigepflicht gebunden. Es muss also das tägliche Handeln, meist unter Stress und psychischer Belastung, konsequent auf seine Rechtmässigkeit überprüft werden.

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